Angesichts der gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in den letzten Tagen erfährt die Aussetzung des Spielbetriebs eine vorzeitige Verlängerung und ist bis mindestens 20. April 2020 wirksam. Diese Entscheidung umfasst alle Pflicht- und Freundschaftsspiele sowie Turniere und gilt auch für die sechs angeschlossenen Kreisfußball- bzw. Fußballverbände.
Quelle: LFV M/V