Quelle: Nordkurier Artikel vom 29.03.2011
Schwinkendorf und Klink werden durch das Sportgericht bestraft.
Grabowhöfe (JUW).
Dem Sportgericht des Kreisfußballverbandes Mecklenburger Seenplatte/Vorpommern unter Vorsitz von Harald Callies lagen zwei Spielberichte von Vereinen aus dem Müritzkreis vor.
So musste das Spiel der Kreisliga Staffel West des SSV Jabel gegen den Schwinkendorfer SV vom 12. März (der Nordkurier berichtete) wie folgt entschieden werden: Wegen schuldhaften Nichtantretens des Schwinkendorfer SV wurde dieses Spiel mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den SSV Jabel und mit 0:3 Toren und 0 Punkten für den Schwinkendorfer SV, neben einer ausgesprochenen Geldstrafe, gewertet. Weiterhin kam das Spiel der Kreisklasse Ost Staffel II vom 13. März zwischen dem Klein Lukower SV II und dem MSV Beinhart Klink II (Spielausgang 0:7) zur Verhandlung. Der Tabellenführer MSV Beinhart Klink II setzte in diesem Spiel einen Spieler der ersten Mannschaft regelwidrig ein. Neben einer Geldstrafe für den MSV Beinhart Klink wurde das Spiel mit 0 Punkten und 0:3 Toren für den MSV Beinhart Klink II und mit 3 Punkten und 3:0 Toren für den Klein Lukower SV II gewertet. Der MSV Beinhart Klink II büßte damit wichtige Punkte im Kampf um den Aufstieg in die Kreisliga ein.